Liebe Kundin,
lieber Kunde,

Die Bundesregierung hat die sogenannte Wärmepreisbremse eingeführt.

Die Wärmepreisbremse wird ab 1. März 2023 umgesetzt, gilt aber rückwirkend für das gesamte Jahr 2023. Mit der Wärmepreisbremse erhalten Sie aus den Mitteln des Bundes einen Zuschuss, den sogenannten Entlastungsbetrag. Diesen berücksichtigen wir automatisch in Ihrer Rechnung. Die Höhe des Entlastungsbetrags berechnet sich anhand Ihres Basisbedarfs und Ihres derzeit gültigen Arbeitspreises.